Abgeltungsteuer
Im Januar 2009 wurde in Deutschland die Kapitalertragssteuer durch die Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abgelöst. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne werden seitdem pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird.
So wird die Abgeltungsteuer erhoben
Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für die Kapitalerträge gilt also ähnlich wie bei der Lohnsteuer ein Quellenabzugsverfahren. Für die meisten Steuerpflichtigen bedeutet dies eine deutliche Entlastung: Die einheitliche Besteuerung der verschiedenen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an steuerlicher Transparenz und erleichtert die individuelle Anlageentscheidung. Außerdem braucht man bei der Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte nicht mehr extra angeben, sofern keine Sonderfälle geltend gemacht werden.
Für thesaurierende Auslandsfonds ist die steuerliche Abwicklung komplizierter: Der Anleger muss jedes Jahr selbst beim Finanzamt angeben, wie hoch die thesaurierten Erträge waren. Anders als bei den Inlandsfonds oder den ausschüttenden Auslandsfonds übernimmt das nicht die Bank für ihn. Erst das Finanzamt zieht die Steuern ab. Wenn der Anleger den Fonds aber verkauft, führt die Bank für die gesammelten steuerpflichtigen Erträge die Steuern an das Finanzamt ab. Darin sind auch die bereits versteuerten Erträge enthalten. Damit es nicht zur Doppelbesteuerung kommt, muss der Anleger nachweisen, dass er bereits jährlich Steuern bezahlt hat.
Müssen alle Steuerpflichtigen 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen?
Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Ein Steuerpflichtiger, dessen individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, wird sich für die neue Besteuerung entscheiden. Liegt der Steuersatz des Steuerpflichtigen allerdings unter 25 Prozent, so kann er das alte Besteuerungsverfahren wählen, das sich am individuellen Steuersatz orientiert – und sich das zu viel gezahlte Geld über seine Steuererklärung im Folgejahr zurückholen.
Übergangsregelungen
Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:
- Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde.
- Für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an – unabhängig von der Haltedauer.
- Oben genannte Regelungen gelten auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.
Für Zertifikate gelten Sonderregelungen:
- Wurden die Papiere vor dem 15.03.2007 erworben, bleiben die Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei.
- Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 erworben wurden, können noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, sofern die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
- Gewinne aus dem Verkauf von Garantie- und Rentenzertifikaten unterliegen bisher dem persönlichen Steuersatz und ab 2009 der Abgeltungsteuer.
Keine Abgeltungsteuer bei privater Altersvorsorge
Auf Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben, das heißt: Riester-Fondssparpläne, Rürup Rente und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Ebenfalls unberührt von der Abgeltungsteuer bleiben private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens 12 Jahre beträgt.
18.011 Fonds
Wir geben Ihnen unsere Abschlussprovisionen!
Ersparen Sie sich Kosten durch die Vertragsvermittlung mehr Vorteile über AVL!
► Jetzt zu AVL wechseln!Die gefragtesten Fonds
Hotline
01805 99 69 06
*Mo-Fr. 08:00-18:00 Uhr. (0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min.)
Riester-Sparpläne ohne Abgeltungsteuer!
Focus Money 07/08
Canada Life
Mehr Rendite = Mehr Rente
Tun Sie etwas für Ihre Rente:
Am besten günstig, sicher und ertragreich
db Vita Premium
Abgeltungsteuerfrei sparen
Mit db Vita Premium & Premium Select abgeltung- steuerfrei vorsorgen
















"Eine Gesetzeslücke macht's möglich: Wie Anleger mit Riester-Fonds-
Mit den gema- nagten Depots von Dr. Jens Ehrhardt (DJE) bieten wir Ihnen eine Abgeltungsteueroptimierte Vermögensverwaltung an





