Produktvarianten Canada Life GIR: Konditionen und Leistungen im Überblick
Produktmerkmale
Garantierte Investment Rente (GIR)
Vorsorge-Variante
Private Altersvorsorge
Basisrente (Rürup-Rente)
Versicherungsbedingungen (PDF)
Versicherungsbedingungen GIR
Versicherungsbedingungen GIR basis
Eintrittsalter
mind. 40 Jahre / max. 70 Jahre bei aufgeschobener Rente; mind. 60 Jahre / max. 80 Jahre bei sofort beginnender Rente
Beiträge
Wahlweise sofort beginnende oder aufgeschobene lebenslang garantierte Rente
auf Investmentfondsbasis gegen Einmalbeitrag:
mind. 10.000 EUR bei aufgeschobener Rente
mind. 20.000 EUR bei sofort beginnender Rente
max. 1.000.000 EUR
mind. 10.000 EUR bei aufgeschobener Rente
Steuerlich begünstigter Höchstbetrag 20.000 EUR
Nur bei aufgeschobener Rente möglich
Aufschubdauer
Individuell gestaltbar von mind. 1 Jahr bis zu max. 20 Jahren
Garantierte Steigerung der Rentenbasis in der Aufschubphase
Nach 5 Jahren: 15 %
Nach 10 Jahren: 30 %
Nach 15 Jahren: 45 %
Nach 20 Jahren: 60 %
Garantiertes Rentenniveau
Ein einmal erreichtes Rentenniveau kann sowohl in der Aufschubphase als auch in der
Rentenphase nicht mehr sinken (sofern keine Entnahmen erfolgen)
Rentenbeginn
Frühester Rentenbeginn 60 Jahre; Spätester Rentenbeginn 80 Jahre
Rentenfaktor p.a. für die garantierte Rente nach Renteneintrittsalter
60 bis 64 Jahre: 4,75 %
65 bis 69 Jahre: 5,25 %
70 bis 74 Jahre: 5,75 %
75 bis 80 Jahre: 6,25 %
Zuzahlungen
Zuzahlungen nur in Form eines neuen Vertrages möglich
Verfügbarkeit
Entnahmen sind möglich (nicht im ersten Versicherungsjahr). Mindestbetrag pro Entnahme: 250 Euro. Mindestanteilguthaben nach Entnahme: 1.500 Euro. Teilentnahmen sind auch bei laufender Rentenzahlung möglich.
Entnahmen führen zu einer Neuberechnung der garantierten Rente auf der Grundlage der entsprechend verringerten Rentenbasis und damit automatisch zu einer verringerten garantierten Rente.
(ungarantierte Variante: keine Entnahme möglich)
Entnahmen sind nicht möglich
Leistungen sind nur in Form einer Rente möglich
Todesfallabsicherung
Keine Rentengarantiezeit, sondern Auszahlung des verbliebenen Anteilguthabens oder - falls höher - Einmalbeitrag abzüglich erfolgter Entnahmen und Rentenzahlungen im Todesfall der versicherten Person.
Keine Rentengarantiezeit, sondern Hinterblieben- oder Leibrente im Sinne von §10 Absatz 1 Nr. 2b und §32 EStG auf Grundlage des verbliebenen Anteilsguthabens oder - falls höher - Einmalbeitrag abzgl. ggf. erfolgter Rentenzahlungen.
Besteuerung
Die laufende Rente muss nur mit Ertragsanteil versteuert werden. Es fällt auf Rentenleistungen keine Abgeltungsteuer an. Kapitalleistungen vor 12/60 unterliegen dem Abgeltungsteuersatz i.H.v. 25 %. Kapitalleistungen ab 12/60 unterliegen der hälftigen Endbesteuerung und nicht der Abgeltungsteuer. Todesfallleistungen sind einkommenssteuerfrei.
In der Ansparphase: steuerlich absetzbar
In der Auszahlphase: voll nach dem persönlichen Steuersatz
Kündigung
Vor und nach Beginn der Rentenzahlung möglich
Vor Beginn der Rentenzahlung möglich. Auszahlung des Anteilguthabens weder als Kapitalsumme noch in Form einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres möglich
Stornogebühr (Fällig bei Entnahme oder Auflösung. Bezugsgröße: Entnahmebetrag)
im 1. Versicherungsjahr 5,00 %
im 2. Versicherungsjahr 4,50 %
im 3. Versicherungsjahr 4,00 %
im 4. Versicherungsjahr 3,50 %
im 5. Versicherungsjahr 3,00 %
im 6. Versicherungsjahr 0,00 %
Abschlusskosten (Rücknahmeabschlag vom Einmalbeitrag)