Altersvorsorge

Seit dem 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft, mit dem das 3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge eingeführt und das bisherige System der 3 Säulen (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und Private Vorsorge) durch vom Staat geförderte Altersvorsorgeformen abgelöst wurde.

Ziel das Alterseinkünftegesetz ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und Beamtenpensionen. Die Neuregelungen waren erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht bemängelt hatte, dass die bisherigen Besteuerungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Weiter hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, steuerliche Bedingungen für die Altersvorsorge zu verbessern und damit die Attraktivität von privaten kapitalgedeckten Altersvorsorgemöglichkeiten (z.b. Riester-Rente) zu erhöhen.


Das Drei-Schichten-Modell


1. Schicht: Basisversorgung

Die Basisversorgung besteht aus Produkten, bei denen die erworbenen Anwartschaften weder beleihbar, vererbbar, übertragbar, veräußerbar noch kapitalisierbar sind. Hierzu gehören folgende Komponenten:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Beamtenversorgung
  • berufsständische Versorgung
  • landwirtschaftliche Alterskasse
  • private Basis-Rente / Rürup-Rente
2. Schicht: Zusatzversorgung

Die zweite Schicht besteht aus Produkten zur Zusatzversorgung im Alter (siehe auch Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung §§ 10 und 79ff EStG):

  • betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente / Prämien-Rente
3. Schicht: Kapitalanlagen

Der dritten Schicht werden sonstige Kapitalprodukte, welche ebenfalls der Altersvorsorge dienen können, zugeordnet:

  • private Kapitalanlagen
  • Lebens- und Rentenversicherungen

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