Altersvorsorge
Seit dem 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) in Kraft, mit dem das 3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge eingeführt und das bisherige System der 3 Säulen (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und Private Vorsorge) durch vom Staat geförderte Altersvorsorgeformen abgelöst wurde.
Ziel das Alterseinkünftegesetz ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und Beamtenpensionen. Die Neuregelungen waren erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht bemängelt hatte, dass die bisherigen Besteuerungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Weiter hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, steuerliche Bedingungen für die Altersvorsorge zu verbessern und damit die Attraktivität von privaten kapitalgedeckten Altersvorsorgemöglichkeiten (z.b. Riester-Rente) zu erhöhen.
Das Drei-Schichten-Modell
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