Sie überweisen oder nutzen den Lastschrifteinzug der jeweiligen Depotstelle. Überweisungen tätigen Sie direkt von Ihrer Hausbank zur entsprechenden Depotstelle. AVL hat zu keinem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt über Ihre Depots. AVL nimmt grundsätzlich keine Kundengelder entgegen.
Die Fondsgesellschaft ist Treuhänder ohne direkten Zugriff auf Ihr Kapital. Ihr Kapital wird von einer unabhängigen Depotbank auf einem Sperrkonto verwahrt. Neben der Kontoführung gibt die Depotbank neue Anteilscheine aus, nimmt sie zurück, ermittelt börsentäglich den Rücknahmepreis, berechnet laufende Verwaltungskosten und überwacht die Einhaltung des Investmentgesetzes und der Anlagegrundsätze. Das Bundesaufsichtsamt muss Auswahl und Wechsel der Depotbank genehmigen.
Ein Investmentfonds gilt als Sondervermögen, so dass selbst im Konkursfall der ausgebenden Fondsgesellschaft oder der Depotbank das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse eines der beiden Institute fällt. Zudem grenzen die strengen Investmentgesetze und die staatliche Aufsichtsbehörde das Risiko ein, dass mit dem Fondsvermögen etwas Unrechtmäßiges geschieht.
Investmentfonds unterliegen sehr weitreichenden Publizitätspflichten, so, dass sich der Anleger anhand von Prospekten und weiterer Unterlagen ein genaues Bild seiner Anlagen machen kann.