Glossar - Anlagegrenzen
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Anlagegrenzen
Nach den Vorschriften des KAGG darf ein Investmentfonds in Wertpapiere eines Emittenten (Austellers) nicht mehr als 5 % seines Vermögens investieren. Ausnahmsweise sind 10 % gestattet. Mit dieser Vorschrift wird dem Grundsatz der Risikodiversifikation Rechnung getragen.
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