Glossar - Depotbank
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Depotbank
Nach dem deutschen Investmentrecht (KAGG) müssen die Sondervermögen einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft von einer Depotbank verwahrt werden. Zu den Aufgaben der Depotbank gehören neben der Verwahrung die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, die Berechnung der Anteilpreise sowie die Durchführung von Ertragsausschüttungen. Um das Fondsvermögen (Sondervermögen) streng vom Vermögen der Investmentgesellschaft zu trennen, muss es von einer unabhängigen Depotbank auf eigens eingerichteten Sperrkonten oder Sperrdepots verwaltet werden. Zu den Aufgaben einer Depotbank gehören weiter u.a. die Durchführung der Ausschüttungen, die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen und die Ermittlung der Ausgabe- und Rücknahmepreise (sollten diese von der KAG ermittelt werden, ist die Depotbank gehalten, sie zu überprüfen).
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