Glossar - Gemischte Fonds
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Gemischte Fonds
Gemischte Fonds verbinden die Wachstumschancen aus Engagements in Aktienwerten mit Renditen aus verzinslichen Wertpapieren. Das Fondsmanagement hat damit einen größeren Spielraum und kann den Schwerpunkt an die Marktverhältnisse anpassen, auch wenn sowohl für den Aktien- als auch für den Rentenanteil i.d.R. Höchstgrenzen festgelegt werden. Neben dieser Art sind seit Einführung des Investmentmodernisierungsgesetzes in Deutschland zum 01.01.2004 auch Mischfonds zugelassen, die in verschiedene Wertpapierarten und Immobilien sowie in Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) anlegen (vgl. §§ 83 ff. InvG). Üblicherweise wird in diesen Fonds ein Schwerpunkt festgelegt, der dem Anleger zeigt, welches Chancen-/Risikoverhältnis diesem Fonds zu Grunde liegt. Eine Sonderform bildet hierbei das Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds), für das spezielle Richtlinien gelten, wie sie das InvG §§87 ff. regelt. Altersvorsorge-Sondervermögen dürfen nicht in Hedgefonds investieren.
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