Glossar - Investmentgesellschaft
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Investmentgesellschaften, auch Kapitalanlagegesell- schaften (KAGs) genannt, sind Kreditinstitute und unterliegen damit sowohl dem Investmentgesetz (InvG) als auch dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Geschäftszweck ist die Investition des von den Anlegern als Sondervermögen eingebrachten Kapitals im Namen der KAG, aber für deren gemeinschaftliche Rechnung. Das Fondsmanagement ist dazu angehalten, das Fondskapital nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere, Beteiligungen oder Grundstücke und Gebäude anzulegen. KAGs müssen in Deutschland in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt werden.
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