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Glossar - Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögenswirksame Leistungen

dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden abhängig vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers durch den Staat gefördert. Eine Möglichkeit besteht in der Anlage in einen Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% (neue Bundesländer 25%) jährlich gefördert wird. Der Aktienanteil des Fonds muss mindestens 60% betragen. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer einen Bausparvertrag mit einer jährlichen Sparprämie abschließen. Hier fördert der Staat mit 10% jährlich. Abhängig von der Form der Anlage beträgt die Mindestdauer eines VL-Vertrages 6 bzw. 7 Jahre.

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