Vor- und Nachteile der Rürup-Rente


Vergleichen sie Vor- und Nachteile – es lohnt sich

Ein gutes Argument für die Rürup-Basisrente ist ein einzigartiger Vorteil: Nur mit Rürup können große Beträge mit teils beträchtlichem Steuervorteil für die Altersvorsorge angespart werden. Ein Rürup-Vertrag garantiert ihnen, dass dieses Geld bis zur Auszahlungsphase vor Zugriff geschützt bleibt. Zusätzlich zur Rürup-geförderten Altersvorsorge kann ein weiterer Schutz für Hinterbliebene im Todesfall sinnvoll sein, wenn die für die staatlich geförderte Vorsorge vorgesehenen Möglichkeiten der Vererbung im Einzelfall nicht ausreichen.

Im Besonderen eignet sich die Rürup-Rente für Selbständige und Besserverdiener. Denn diese Form der Altersvorsorge bietet interessante Steueranreize und ist zudem in der Einzahlungsphase vor Pfändung geschützt. So kann die Anlage in einem fondsbasierten Rürup-Vertrag eine vielversprechende Alternative zu einem herkömmlichen Fondsdepot sein; für dieses wird nämlich – im Gegensatz zum Rürup-Vertrag – Abgeltungsteuer fällig.

Vorteil: steuerbegünstigte Einzahlung

Ihre Beiträge zur Rürup-Basisrente können sie steuerlich geltend machen und damit ihre Steuerlast mit jedem Betrag, den sie in ihren Rürup-Vertrag einzahlen, verringern. Pro Jahr können 20.000 € (40.000 € bei Verheirateten) steuerlich begünstigt in die Rürup-geförderte Altersvorsorge einfließen.

Vorteil: keine Besteuerung in der Ansparphase

Gewinne, die sie mit dem angesparten Kapital der Rürup-Rente bis zur Auszahlungsphase haben, werden nicht besteuert. Dadurch können sie den entstehenden Zinseszinseffekt voll ausnutzen, der bei anderen Formen der Geldanlage durch Steuerzahlungen gemindert wird.

Vorteil: flexible Einzahlungen

Entscheiden sie selbst über die Form der Einzahlungen: Bei Rürup-geförderten Verträgen sind je nach Produkt und Anbieter Einmalzahlungen oder regelmäßige Beiträge im Rahmen eines Sparplans möglich. So bietet beispielsweise Canada Life Assurance ausschließlich die Option der Einmalzahlung. Mit der Wahl ihres Rürup-Produktes können sie also individuell über die Regelmäßigkeit bzw. Flexibilität der Einzahlungen entscheiden.

Vorteil: garantierte lebenslange Rentenzahlung

Als Voraussetzung für einen Rürup-Vertrag ist der Anbieter verpflichtet, Rentenzahlungen lebenslang zu garantieren. Für sie bedeutet dies, dass regelmäßige Einkünfte im Alter garantiert sind.

Vorteil: pfändungssicher und Hartz-IV-geschützt

Für den Fall einer Privatinsolvenz bleibt das angesparte Guthaben ihres Rürup-Vertrags geschützt. Auch wenn Sozialleistungen wie Hartz IV beantragt werden, darf das Rürup-Guthaben nicht angerechnet werden. Erst in der Auszahlungsphase der Rürup-Basisrente kann die monatliche Rente oberhalb der staatlich festgelegten Grenzen gepfändet werden.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Für jedes Einkommen wird Einkommensteuer fällig, so auch für die Einkünfte aus der Rürup-Rente. Für die Berechnung der Einkommensteuer in der Auszahlungsphase wird der für sie individuell im Alter geltende persönliche Steuersatz zu Grunde gelegt. In den meisten Fällen liegt der Steuersatz im Rentenalter unter dem des Erwerbsalters, da die Einkünfte im Alter durchschnittlich geringer sind.

Nachteil: keine Kapitalauszahlung möglich

Es besteht bei Rürup-geförderten Rentenverträgen kein Kapitalwahlrecht. Sie können deshalb in diesem Rahmen ausschließlich eine lebenslange Rente erhalten, die frühestens ab dem 60. Lebensjahr (Vertragsabschluss ab 2012: 62. Lebensjahr) ausgezahlt wird. Einmalige Auszahlungen, wie etwa bei der Riester-Rente, sind bei Rürup-Produkten nicht möglich.

Eingeschränkte Vererbbarkeit

Bei der Rürup-Basisrente besteht die Möglichkeit der Vererbung, allerdings nur in eingeschränkter Form: Das angesparte Kapital kann nur auf den Rentenvertrag des Ehepartners oder kindergeldberechtigter Kinder übertragen werden.

Vorteil für ihre Sicherheit: keine Beleihung oder Übertragung möglich

Die Rürup-Basisrente ist zunächst pfändungssicher: Dieser Vorteil wird durch den Umstand ermöglicht, dass eine Beleihung oder Übertragung des angesparten Kapitals ausgeschlossen wird. Dadurch wird eine „Zweckentfremdung“ verhindert: Von staatlicher Seite soll primär die Altersvorsorge gefördert werden.



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