Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Grundlagen der vermögenswirksamen Leistungen
Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen – oft wird diese Möglichkeit aber nicht genutzt. Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber zusätzlich zu Lohn oder Gehalt gezahlt: Je nach für sie gültigem Arbeits- und Tarifvertrag können sie so langfristig den Aufbau ihres Vermögens mit einer ansehnlichen Summe unterstützen.
Die vermögenswirksamen Leistungen (oft als VL oder VWL abgekürzt) für Arbeitnehmer sind seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der staatlichen Förderung zur Vermögensbildung. Mit vermögenswirksamen Leistungen werden im Arbeitsvertrag vereinbarte oder freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer bezeichnet. Der Gesetzgeber fördert dabei ausschließlich langfristige Sparformen.
Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage, die der Staat zu den vermögenswirksamen Leistungen zahlt, ist abhängig vom zu versteuernden Jahreseinkommen. Die staatliche Förderung steigt bis zu einem festgelegten Betrag an. Bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds besteht Anspruch auf Zulage bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 € (40.000 € bei Verheirateten). Werden vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag investiert, beträgt das maximal mit Arbeitnehmer-Sparzulage geförderte steuerlich relevante Jahreseinkommen 17.900 € (Verheiratete: 35.800 €).
Überblick über die Formen der vermögenswirksamen Leistungen
Ihr Arbeitgeber kann die vermögenswirksamen Leistungen entweder in Investmentfonds oder einen Bausparvertrag einzahlen. Der Staat fördert die Einzahlung von jährlich 400 € in einen Investmentfonds, wenn der Aktienanteil des Fonds mindestens 60% beträgt. Die Förderung heißt in diesem Fall Arbeitnehmer-Sparzulage und beträgt 20% der Einzahlungen.
Investiert der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag, liegt die Fördergrenze bei 470 €: Der Staat zahlt 9% der jährlichen Sparprämie dazu. Je nach Form der Anlage muss der Vertrag, in den Vermögenswirksame Leistungen bezahlt werden, eine Laufzeit von mindestens 6 bzw. 7 Jahren haben.
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