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Bundesregierung streicht den Garantiezins für Lebensversicherungen

Die stetig sinkenden Zinsen setzen die Lebensversicherer zunehmend vor das Problem, die Zinsversprechen zu erwirtschaften, die sie ihren Kunden in der Vergangenheit versprochen haben. Die Bundesregierung will nun den Garantiezins für die größeren Versicherungsunternehmen abschaffen. Sie reagiert damit auf das EU-Regelwerk „Solvency II“, das vom 1. Januar 2016 an gilt und den Kapitalbedarf der Lebensversicherer stärker an dem Risiko bemisst, das sie über ihre Zinsversprechen eingehen. Die wenigen kleinen Versicherer, die nicht dem EU-Regelwerk „Solvency II“ unterliegen, sind davon nicht betroffen. Die Folge ist, dass sich zunehmend Lebensversicherer von langfristigen Garantien bei Rentenversicherungen abwenden.

AVL bietet jedoch weiterhin mit der „Canada Life Garantie Investment Rente“ eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiezins.

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