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Italien führt Finanztransaktionssteuer ein

Zum 01.03.2013 führt Italien eine Finanztransaktionssteuer auf den Erwerb von Aktien und ähnlichen Wertpapieren im Sinne des italienischen Rechts ein.

Die Besteuerung erfolgt beim Erwerb von Aktien italienischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung ab 500 Millionen Euro, unabhängig vom Ort der Transaktion, also auch, wenn betroffene italienische Wertpapiere über einen deutschen Börsenplatz erworben werden.

Die Finanztransaktionssteuer beträgt 0,12 % (ab 2014 0,10%) des Kaufpreises beim Erwerb über einen geregelten Markt, 0,22% (ab 2014 0,20%) des Kaufpreises beim Erwerb im außerbörslichen Handel. Als Erwerb gelten sowohl der direkte Aktienkauf als auch die Aktienlieferung, z.B. bei Wandelanleihen. Die Finanztransaktionssteuer fällt zum Zeitpunkt des rechtlichen Übertrages an. Der Erwerb von Anleihen, Wandelanleihen auf neue Aktienemissionen und Investmentfonds sowie der Übertrag durch Schenkung oder Erbschaft unterliegt nicht der Finanztransaktionssteuer.

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