Pressestimmen Das Investment


Das Investment

Online-Bericht vom 01.03.2012
Bafin lenkt ein, Provisionsabgabeverbot fällt

[...] Das 1934 eingeführte Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler tritt außer Kraft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihre Revisionsklage gegen ein Urteil, das einem Makler die Weitergabe seiner Provision an den Kunden erlaubte, zurückgezogen. [...]

[...] Ein Versicherungsmakler des Finanzdienstleisters AVL, der den Großteil seiner Provision für Lebensversicherungen an seine Kunden weiterreichen wollte, hatte dies zuvor der Bafin mitgeteilt. Die Behörde drohte ihm daraufhin mit einem Bußgeldverfahren und es kam zur Klage. [...]

[...] Das Verwaltungsgericht Frankfurt sah in der kompletten oder teilweisen Weitergabe von Vermittlerprovisionen an Kunden keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes und gab dem Makler recht. [...]



Das Investment

Heft 4/2007, Seite 28f
Vermögenswirksame Leistungen - Glücksgefühle für Einsteiger

[...] günstige Adressen für VL-Sparer [...]Aus fünf aufeinander folgenden Verträgen mit einem durchschnittlichen deutschen Aktienfonds wären Berechnungen des Investmentverbands BVI zufolge nach 31 Jahren über 77.055,00 Euro geworden (Stichtag 31.12.2006) Und das bei einer reinen Sparleistung von insgesamt 14.400,00 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Rendite von 9,1%.

AVL wird mit Hinweis auf das größte und günstigste Angebot erwähnt.




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n-tv: Weg frei für Versicherungs-Discounter - Provisions-Weitergabe erlaubt

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