AVL Kickback-Rabatt für Riester-Verträge steuerfrei
Werbungskostenpauschbetrag für vorzeitige Rentenauszahlungen ermöglicht steuerfreie Rückerstattung
AVL Kickback-Rabatte können als Werbungskosten im Rahmen des Werbungs- kostenpauschbetrags für vorzeitige Rentenauszahlungen in Höhe von bis zu 102,- EUR (Stand 2009) berücksichtigt werden und sind dann steuerfrei.
Beispiel DWS TopRente
Die gesamten Einzahlungen eines Anlegers im Vorjahr betrugen abzüglich Zulagen 1.956 EUR (= geförderter Höchstbeitrag).
Als AVL-Kunde erhält der Anleger auf 50% seiner Einzahlungen 100% Direkt-Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und auf die verbleibenden 50% seiner Einzahlungen 100% Kickback-Rabatt auf den Ausgabeaufschlag.
50% steuerfreier Direkt-Rabatt (39,12,- EUR) werden direkt beim Kauf der Fondsanteile berücksichtigt. Die verbleibenden 50% (39,12,- EUR) erhält der Anleger von AVL automatisch im laufenden Jahr auf sein bei der DWS angegebenes Referenzkonto zurückerstattet.
Die Auszahlung in Höhe von 39,12,- EUR gibt der Anleger in seiner Steuererklärung unter Anlage R, Zeile 44 an. Der Anleger erhält keine anderen vorzeitigen Rentenauszahlungen und nutzt einen Teil des Werbungskostenpauschbetrag für vorzeitige Rentenauszahlungen in Höhe von 102,- EUR aus. Somit ist die Auszahlung für den Anleger komplett steuerfrei!
Beispiel DWS RiesterRente Premium
Die Abschlusskosten eines Anlegers betragen aufgrund der Angabe eines Eigenbeitrags in Höhe von 100,- EUR monatlich insgesamt 1.320,- EUR. In den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit werden dem Anleger somit jährlich 264,- EUR Abschlusskosten abgezogen.
Als AVL-Kunde erhält der Anleger 90,91% Kickback-Rabatt auf diese Abschlusskosten, also insgesamt 1.200,- EUR. AVL erstattet dem Anleger bereits nach dem ersten Jahr der Vertragslaufzeit 240,- EUR * zurück und in den verbleibenden 4 Jahren nochmals jeweils 240,- EUR *.
Der Anleger hat ausserdem im ersten Jahr der Vertragslaufzeit noch 756,- EUR zusätzlich in seinen Vertrag eingezahlt, um den staatlich geförderten Höchstbeitrag voll ausnutzen zu können.
Als AVL-Kunde erhält er auf diese zusätzlich gesondert geleistete Einzahlung 100% Kickback-Rabatt auf die Abschlusskosten in Höhe von 5%, also 37,80 EUR.
Die Höhe seiner Rückerstattung durch AVL erhöht sich somit im ersten Jahr auf 277,80,- EUR.
Die Auszahlung in Höhe von 277,80,- EUR gibt der Anleger in seiner Steuererklärung unter Anlage R, Zeile 44 an. Der Anleger erhält keine anderen vorzeitigen Rentenauszahlungen und nutzt den Werbungskostenpauschbetrag für vorzeitige Rentenauszahlungen in Höhe von 102,- EUR voll aus. Somit verringert sich der zu versteuernde Anteil für den Anleger auf 175,80,- EUR!
AVL RiesterRente Premium Spartipp
Anlegern, welche die DWS RiesterRente Premium abschließen möchten, und den maximalen AVL-Rabatt auf die Abschlusskosten voll ausnutzen möchten, empfehlen wir, die Abschlusskosten auf die regelmäßigen Beiträge durch die Angabe eines niedrigen regelmäßigen Beitrags möglichst gering zu halten. Der regelmäßige Beitrag kann bei einer Depoteröffnung über AVL nach der ersten Abbuchung wieder auf das gewünschte Niveau angehoben werden, ohne dass sich dadurch die Abschlusskosten der regelmäßigen Beiträge nachträglich erhöhen.
Dadurch können die Kosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden und die jährliche Rückerstattung kann auch bei Ausnutzung des staatlich geförderten jährlichen Höchstbeitrags in Höhe von 2.100,- EUR auf unter 102 EUR verringert werden und ist somit komplett steuerfrei, sofern der Werbungskostenpauschbetrag nicht bereits ausgeschöpft ist. Positiver Nebeneffekt ist der höhere Maximalrabatt von 100% auf zusätzlich gesondert geleistete Einzahlungen.
- *
- Die Höhe der jährlichen Rückzahlung ist abhängig vom Datum des Vertragsbeginns.
- **
- Die vorstehenden Erläuterungen stellen keine steuerrechtliche Beratung dar. Bei Fragen zum Steuerrecht wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
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