Riester-Fondssparplan abgeltungsteuerfrei!

Für Riester-Fondssparpläne gilt die Abgeltungsteuer nicht. Das können alle Fondsanleger nutzen, auch solche, die keine Riester-Förderung erhalten.

Alle Riester-Verträge sind von der Abgeltungsteuer befreit. Das gibt Anlegern die Chance, sich mit einem Riester-Fondssparplan günstigere Steuerregeln für Kursgewinne zu sichern. Sie können einen Riester-Fondssparplan als normalen Sparplan zur Altersvorsorge nutzen ohne Förderung.

Steuerfrei gibt es die Kursgewinne aus ungeförderten Riester-Fondssparplänen aber nicht. Es gelten dieselben Steuerregeln wie für Fondspolicen: Ist der Sparer bei der Auszahlung des Vermögens mindestens 60 Jahre alt und hat der Vertrag zwölf Jahre bestanden, muss er die Gewinne zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Einen ungeförderten Riester-Fondssparplan können auch Selbstständige abschließen, die nicht riestern dürfen.

Sparer, die förderberechtigt sind, können ihren bestehenden Vertrag überzahlen oder einen zweiten, ungeförderten Riester-Vertrag einrichten. Das Geld, das ungefördert in einen Riester-Vertrag fließt, muss nicht verrentet werden. Der Sparer kann es bei Rentenbeginn komplett abheben.

Als Überzahlung eines bestehenden Vertrags gilt eine Einzahlung, wenn es dafür keine steuerliche Riester-Förderung mehr gibt: Das ist dann der Fall, wenn die Einzahlungen jährlich 2100 Euro überschreiten. Dieser geförderte Höchstbetrag gilt unabhängig vom Einkommen des Sparers. Die Einzahlungen setzen sich zusammen aus Beiträgen des Sparers und den Zulagen, die er erhält. Ein Single ohne Kinder bekommt 154 Euro Grundzulage. Die stockt er auf 2100 Euro auf, macht 1 946 Euro. Erst wenn er mehr bezahlt, ist sein Riester-Vertrag überzahlt.

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