Wohn-Riester - Ihr Weg zum Eigenheim

Wer kann Wohn-Riester nutzen?

Seit dem 01.01.2008 können sie im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes die staatlichen Riester-Förderungen auch für den Erwerb ihres Eigenheims nutzen. So kann ein Teil ihrer Eigenheimfinanzierung gefördert werden. Diese Form der staatlichen Förderung bringt für sie erhebliche Vorteile gegenüber dem Eigenheimerwerb ohne Wohn-Riester.

Wohn-Riester: Die richtige Entscheidung

Grundsätzlich gilt: Wenn sie ein Eigenheim erwerben möchten, lohnt sich die Wohn-Riester-Rente mit Sicherheit für sie. Ganz gleich, ob sie dies unmittelbar oder in den kommenden Jahren bis zu ihrem Rentenbeginn tun wollen. Mittels der staatlichen Wohn-Riester-Förderung können sie einen erheblichen Teil ihres Eigenheims finanzieren.
Denn: Grund- und Kinderzulage sowie Steuererstattungen sind Vorteile, die auf der Hand liegen.

Für sie haben wir drei Varianten des Wohn-Riester nachfolgend dargestellt: den Riester-Bausparvertrag, das Riester-Darlehen und den Riester-Fondssparplan.

Beim Riester-Bausparvertrag sparen sie Guthaben an. Nach etwa sieben Jahren, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, können sie über das angesparte Guthaben, die Riester-Zulagen sowie über ein Riester-Bauspardarlehen verfügen. Diesen Betrag können sie zur Ablösung eines bestehenden Baukredits oder zum Erwerb ihres Eigenheims nutzen.

Beim Riester-Darlehen erhalten sie direkt einen Riester-geförderten Baukredit für den unmittelbaren Erwerb ihrer eigenen vier Wände. Mit monatlichen Raten sowie mit den staatlichen Riester-Zulagen tilgen sie in den darauf folgenden Jahren diesen Baukredit.

Im Rahmen des Riester-Fondssparplan werden von jeder ihrer Einzahlungen sowie den staatlichen Zulagen Investmentfondsanteile erworben. Diese bieten auf lange Sicht die höchsten Renditechancen. Sie können dabei optional das Fondsguthaben – auch anteilig – verwenden, um ihr Eigenheim zu finanzieren oder ihren Baukredit abzulösen.

Beim Riester-Bausparvertrag wird ihr Guthaben in der Regel sehr niedrig verzinst. Die künftige Zinsentwicklung bestimmt maßgeblich, ob ihr Wohn-Riester-Darlehen günstig ist oder eher nicht.

Es gibt nur wenige Anbieter, die das Riester-Darlehen vermitteln. Somit sind diese Angebote oft teurer als die "normalen" Baufinanzierungsangebote ohne Wohn-Riester-Kredit.

Die Rendite beim Riester-Fondssparplan liegt im Schnitt bei jährlich 6 bis 8 Prozent. Ansparphase und Kreditvorgang sind unabhängig voneinander. So können sie sich für das optimale Baufinanzierungsangebot mit den günstigsten Kreditzinsen entscheiden.

Die Wohn-Riester-Förderung ist allein für den Erwerb und die Nutzung ihres Eigenheims gedacht. Somit müssen sie die Förderung gemäß Wohnförderkonto zurückzahlen, falls sie ihr Eigenheim nicht mehr nutzen. Es gibt unter bestimmten Bedingungen jedoch Ausnahmeregelungen.

Bei einer schädlichen Verwendung werden die Beträge auf dem Wohnförderkonto in vollem Umfang und ohne Abzug ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Um einer Doppelbesteuerung vorzubeugen, werden dabei die erhaltenen Steuervorteile nicht berücksichtigt.

Falls sie als Wohn-Riester-Nutzer das staatlich geförderte Eigenheim verkaufen und einen Betrag – in der Höhe des Wohnförderkontos – wieder in ein neues Eigenheim investieren, ist dies keine schädliche Verwendung. Zulässig ist auch der Erwerb eines Dauerwohnrechts in einem Seniorenwohnheim.

Bei jeder Form der Riester-Rente muss die Eigenheimrente im Rentenalter oder bei schädlicher Verwendung besteuert werden. Der Wohn-Riester-Nutzer bekommt keine monatliche Rente ausgezahlt. Daher erfolgt die Besteuerung durch einen unterstellten geldwerten Vorteil. Dieser wird mit dem Wohnförderkonto ermittelt.

Unser Tipp: Zahlen sie neben ihren Wohn-Riester Beiträgen noch in einen Riester-Vertrag ein. Somit reduzieren sie den Stand ihres Wohnförderkontos und die zu besteuernden Beträge fallen geringer aus. Zusätzlich wird so ihre Altersrente erhöht, denn das Guthaben aus diesem Vertrag wird ihnen zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Sie erhalten jedoch für diesen weiteren Riester-Vertrag keine doppelte Riester-Förderung.

Fall 1: Beide Geschiedenen ziehen aus und das durch Wohn-Riester geförderte Eigenheim wird verkauft
Das Guthaben des Wohnförderkontos muss umgehend versteuert werden, da in diesem Fall von einer förderschädlichen Verwendung ausgegangen wird. Dieser Nachteil kann ausgeglichen werden, wenn kurzfristig ein neues Eigenheim erworben wird.

Fall 2: Nur einer der Geschiedenen zieht aus dem Riester-geförderten Eigenheim aus
Ein Versorgungsausgleich bietet hier die Möglichkeit, eine Zuweisung der ehemals gemeinsamen Wohnung an einen der geschiedenen Eheleute vorzunehmen. Diese Zuweisung ist förderunschädlich. Wer in dem Riester-geförderten Eigenheim verbleibt, trägt dann die spätere Steuerbelastung. Ist ein Versorgungsausgleich und eine Übertragung nicht möglich, müssen Steuern entrichtet werden.

Wohn-Riester: Regelungen im Todesfall

Bedingungen für die Wohn-Riester Immobilie

Sie können die Wohn-Riester-Förderungen nicht für jedes Eigenheim nutzen. Prüfen Sie also rechtzeitig, ob ihr Eigenheim die Voraussetzung für Wohn-Riester erfüllt:

Wohn-Riester Änderungen 2014

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Hotline

07151 604 59 30
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Sa. 09:00 - 16:00 Uhr

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