Risiken und Nachteile von Beteiligungen

Risiken und Nachteile von Beteiligungen im Überblick

Neben den Vorteilen und Renditechancen von Beteiligungen bestehen bestimmte Risiken und, wie bei anderen Geldanlagen auch, Nachteile, die in die Überlegungen vor der Investition in eine Beteiligung einbezogen werden müssen. Um diese Risiken zu minimieren, müssen einzelne Aspekte im Voraus beachtet werden; so können Sie das Risiko Ihrer Investition abschätzen. Die folgenden Stichpunkte können Ihnen dabei helfen, gelten jedoch nicht für jede Beteiligung.

Bei einer Beteiligung wird der Anleger im gesetzlichen Sinn als Unternehmer tätig. Es besteht deshalb keine Einlagensicherung, wie sie beispielsweise bei festverzinslichen Bankeinlagen gesetzlich vorgeschrieben ist. Tritt eine nachteilige wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung auf, kann, wie bei jeder unternehmerischen Tätigkeit, das Risiko von Verlusten bis hin zum kompletten Ausfall der investierten Summe bestehen. So können Mietausfälle die Entwicklung eines Immobilienfonds negativ beeinflussen oder Veränderungen auf dem Rohstoffmarkt die Erlöse von Rohstofffonds verringern. Dabei handelt es sich aber nicht um ein spezielles Risiko geschlossener Fonds – der Nachteil eines möglichen Totalverlustes gilt für jede Form der unternehmerischen Tätigkeit.

Beteiligungen sind nicht wie beispielsweise Investmentfonds gesetzlich genau geregelt. Daraus ergeben sich zahlreiche Vorteile, die manche Beteiligungen geschickt nutzen, aber auch Nachteile, die Anleger unbedingt beachten sollten. Deshalb gilt es für Interessenten, Angebote sorgfältig zu prüfen. Eine Fehlentwicklung lässt sich während der Laufzeit der Beteiligung oft erst mit Verzögerung feststellen; mögliche Gerichtsprozesse können zu langwierigen Auseinandersetzungen führen. Prüfen Sie deshalb genau die Investitionspläne der verschiedenen Beteiligungen.

Um eine Beteiligung zu initiieren, sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen nötig. Das bedeutet, dass prinzipiell jeder eine Beteiligung anbieten kann. Deshalb befinden sich unter den Initiatoren teilweise auch nicht ausreichend qualifizierte und unseriöse Anbieter. Einige dieser unzureichend betriebenen Beteiligungen kommen aufgrund inhaltlicher und formeller Mängel gar nicht erst zur Platzierung. Ausnahmen, also „schlechte“ Beteiligungen, sollten durch gezielte Prüfung der Investitionspläne, der Rahmendaten, des Gesellschaftervertrags und der Seriosität des Anbieters ausgeschlossen werden.

Über Beteiligungen investieren Sie langfristig in große Projekte. Die investierte Summe ist daher über einen längeren Zeitraum gebunden. Je nach Ausgestaltung erhalten die Anleger Ausschüttungen. Die Laufzeit einer Beteiligung liegt oft über 10 Jahre, manchmal auch über 20 Jahre. Zu Beginn der Laufzeit ist eine reguläre Kündigung meist ausgeschlossen. Die Chance auf einen Verkauf der Anteile besteht nur auf dem so genannten Zweitmarkt. In manchen Fällen ist ein solcher Verkauf an Dritte aber durch den Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.

Anleger können zwar auf Gesellschafterversammlungen durch den Beschluss der Mehrheit an Entscheidungen mitwirken, oft sind bestimmte Geschäftsentscheidungen aber von der Mitwirkung der Anteilsbesitzer ausgenommen. So kann der Gesellschaftsvertrag eines geschlossenen Immobilienfonds vorsehen, dass nur die Geschäftsführung der Beteiligung über die Veräußerung einzelner Immobilien entscheiden darf. Das gute Management einer Beteiligung spielt auch deshalb eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Geldanlage.

Jeder Anleger sollte vor der Investition in eine Beteiligung die Regelungen für die Haftung genau prüfen. Im Normalfall haftet der Anleger mit der gesamten Summe, für die er Anteile erworben hat. Unter Umständen können aber die Verluste einer Beteiligung zur persönlichen Haftung der einzelnen Anleger führen: Dies gilt es unbedingt vorher zu prüfen. Die möglichen Risiken sind nicht absehbar, deshalb sollten solche Anlagen ebenso vermieden werden wie Beteiligungen, die eine Nachschusspflicht beinhalten. In einem solchen Fall muss der Anleger unter Umständen Nachschusszahlungen leisten.
Die Mehrheit der Beteiligungen bietet in dieser Hinsicht sichere Konditionen: Prüfen Sie trotzdem genau die Haftungsbedingungen.

{"page_type":"other"}