Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Form der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Deutschland. Sie wird als Quellensteuer direkt vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (z.B. Kreditinstitut) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Seit dem 1. Januar 2009 hat die Kapitalertragsteuer in Verbindung mit dem gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen insbesondere für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer). Das bedeutet, dass bestimmte Kapitalerträge direkt mit einem festen Steuersatz besteuert werden. In Deutschland wird die Kapitalertragsteuer daher häufig auch als Abgeltungsteuer bezeichnet, wenn die Abgeltungswirkung zum Tragen kommt.

Synonyme: Abgeltungsteuer

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