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Abführung von Kirchensteuern bei abgeltungsteuerpflichtigen Erträgen

Banken ziehen künftig bei Kirchensteuerpflichtigen automatisch 9%, bzw. 8% in Bayern und Baden-Württemberg, der Abgeltungsteuer von Zins-, Dividenden- und Veräußerungsgewinnen ab. Für diesen Zweck wurde beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit in Erfahrung gebracht.

Ab 2015 wird die Methode "First in first out" (Fifo) angewendet, wenn der Verkaufsgewinn von Finanzgeschäften in fremder Währung ermittelt werden soll. Das bedeutet, dass Devisen, die zuerst angeschafft wurden, auch zuerst als verkauft gelten. Die Durchschnittskursmethode, die seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 gilt, wird abgeschafft, da sie zu kompliziert ist.

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