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Koalition hebt Riester-Förderung an

Die Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf eine Neuerung bei den Betriebsrenten geeinigt und nimmt die Reform zum Anlass, die lange unveränderten Zulagen zur privaten Altersvorsorge anzuheben. Zum 1. Januar 2018 soll die Grundzulage von 154 auf 175 Euro steigen.

Vor allem Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen sollen nun stärker von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Zudem wird die vielfach kritisierte Doppelverbeitragung abgeschafft, wenn ein Riester-Vertrag über den Arbeitgeber organisiert wird. Für Versicherte, die auf eine Betriebsrente sparen, werden bei der Auszahlung die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung fällig. Auf den doppelten Beitrag bei betrieblichen Riester-Renten soll künftig verzichtet werden.

Zu den DWS Riester-Produkten

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