Provisionsabgabeverbot wackelt heftig
[...] Ein Versicherungsvermittler gab einen Teil seiner Vergütung an Kunden weiter. Die Finanzaufsicht rügte ihn, vor Gericht bekam er aber recht. [...]
[...] Denn die Finanzaufsicht Bafin hat die Revision gegen ein Urteil zurückgezogen, das im vergangenen Jahr die entsprechende Verordnung für zu unbestimmt erklärt hatte. [...]
[...] Damit ist das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts rechtskräftig, nach dem die Bafin einem Versicherungsvermittler kein Bußgeld auferlegen darf, weil er seinen Kunden fondsspezifische Kosten erstattet hatte. [...]
[...] Hintergrund ist der Streit um das Vermittlerbüro "AVL Finanzdienstleitung Investmentfonds" im schwäbischen Weinstadt und dessen Geschäftsmodell. Es versteht sich als Plattform für informierte Kunden, die auf Beratung bewusst verzichten und deshalb auch keine Provision zahlen wollen. [...]
Online-Bericht
Offene Immobilienfonds blenden die Krise aus
Offene Immobilienfonds werden in diesen Wochen rege nachgefragt. Je mehr sich die Stimmung am Aktienmarkt verdüstert, umso heller strahlt ihr Versprechen einer stabilen Rendite. [...]
Ausgabeaufschläge lassen sich vermeiden
Normalerweise ist der Ausgabeaufschlag von 5 Prozent ein natürlicher Schutz, der kurzfristig orientierte Anleger abschreckt. Für die kleine Gruppe informierter Privatanleger, die ohne Berater selbständig Anlageentscheidungen treffen und umsetzen können, stellt die Abschlussgebühr aber schon längst keine Hürde mehr dar. So bieten etwa Fondsdiscounter wie [...] AVL [...] einen Zugang zu Maklerplattformen, auf denen Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag erworben werden können. Angesichts einer durchschnittlichen Geldmarktfondsrendite von 2 Prozent oder Tagesgeldzinsen von 4 Prozent sind die Immobilienfondsrenditen derzeit deutlich attraktiver. [...]
Online-Bericht
Der bessere Riester
Oft mehr als ein Prozentpunkt Renditeunterschied Ein Wechsel kann schon bei vergleichsweise geringen Unterschieden in der Wertentwicklung lohnend sein [...]
Sparen auch ohne Wechsel
Sparen lässt sich aber auch ohne Wechsel. So sind einige der Riester Fondssparpläne oft billiger über Fondsvermittler zu bekommen als über die Bankmuttergesellschaften der Fonds. Gekündigt werden muss der bestehenden Riester-Vertrag bei der Fondsgesellschaft nicht, es reicht, wenn die Beiträge künftig über den Vermittler eingezogen werden. Für diese Umstellung fallen keine Gebühren an. Solche Vermittler sind etwa AVL Finanzdienstleistung [...]
Online-Bericht