Die Reform der privaten Altersvorsorge hat die letzte parlamentarische Hürde genommen: In seiner heutigen Sitzung vom 08.05.2026 hat der Bundesrat dem Altersvorsorgereformgesetz unverändert zugestimmt. Damit löst zum 1. Januar 2027 ein neues Fördersystem die in den vergangenen Jahren zunehmend in die Kritik geratene Riester-Rente ab.
Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Altersvorsorgedepot, das ohne Beitragsgarantie auskommt. Sparerinnen und Sparer haben damit künftig die Möglichkeit, ihr gefördertes Vorsorgekapital direkt am Kapitalmarkt anzulegen – beispielsweise in ETF oder Fonds. Wer auf Sicherheit Wert legt, kann weiterhin auf Tarife mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent zurückgreifen.
Speziell für Einsteiger ist ein sogenanntes Standarddepot vorgesehen, dessen Effektivkosten auf maximal 1,00 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war hier noch ein Deckel von 1,50 Prozent vorgesehen; der Bundesrat hatte im Laufe des Verfahrens auf eine Absenkung gedrungen. Vorgesehen ist zusätzlich ein Standarddepot in staatlicher Trägerschaft, dessen Verwaltung nach einer Empfehlung des Finanzausschusses bei der Deutschen Bundesbank liegen könnte.
Auch das Zulagensystem wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens überarbeitet. Künftig fließt eine Grundzulage in Höhe von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr; auf darüber hinausgehende Beiträge bis zur Förderhöchstgrenze von 1.800 Euro werden 25 Prozent gewährt. In der Spitze ergibt sich daraus eine jährliche Förderung von bis zu 540 Euro. Erstmals werden auch Selbstständige in die geförderte Altersvorsorge einbezogen.
Die ersten Anbieter bereiten bereits konkrete Produktkonzepte für das Altersvorsorgedepot vor.
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