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comdirect - Steuerabzug bei unbaren Kapitalmaßnahmen ab 01.01.2026

Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Regelungen für sogenannte unbare Kapitalmaßnahmen angepasst. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand der Finanzämter zu reduzieren. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026 und basiert auf § 44 Abs. 1 Sätze 7 und 8 Einkommensteuergesetz (EStG).

Was bedeutet das für comdirect Kunden?

Bei Kapitalmaßnahmen, bei denen Kapitalerträge nicht oder nicht vollständig in Geld zufließen (z. B. in Form von Aktien), fällt dennoch Kapitalertragsteuer an. Reicht ein eventuell vorhandener Geldanteil aus der Maßnahme nicht aus, um die Steuer zu begleichen, ist comdirect gesetzlich verpflichtet, den fehlenden Steuerbetrag einzuziehen.

Ab 2026 wird comdirect in diesen Fällen die Steuer direkt über Ihr bei comdirect geführtes Konto belasten; auch dann, wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder der eingeräumte Kreditrahmen nicht ausreicht.

Mögliche Auswirkungen:

Beispiele für betroffene Vorgänge:

Hinweis: comdirect empfiehlt, bei entsprechenden Kapitalmaßnahmen auf eine ausreichende Kontodeckung zu achten, um mögliche Sollstellungen zu vermeiden.

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Alle Angaben ohne Gewähr.

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