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Das Zukunftsfinanzierungsgesetz - Vermögenswirksame Leistungen für alle

Mit dem Ziel, Wohlstand zu sichern, den deutschen Kapitalmarkt zu stärken und die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs das Gesetzgebungsverfahren zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) eingeleitet. Mit Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung verfolgt der Entwurf einen umfassenden Ansatz.

Staatliche Förderung der Vermögensbildung durch Vermögenswirksame Leistungen

Durch die Ausweitung der staatlichen Förderung der Vermögensbildung (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes) sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher keine Möglichkeit dazu hatten, Vermögen durch Vermögenswirksame Leistungen aufbauen können.

Die wichtigsten Änderungen

Vermögensbildung ist der Schlüssel zur finanziellen Unabhängigkeit. Mit den Änderungen schafft die Regierung Anreize, die Chancen des Sparens mit Investmentfonds zu nutzen. Die Änderungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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Alle Angaben ohne Gewähr.

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