Die FFB hat ihre Konditionen für ETF und Anteilsklassen ohne Abschlussfolgeprovisionen, sogenannte Clean Share Classes, angepasst. Rückwirkend zum 1. Juli 2026 wird das Verwahrentgelt erstmals durch einen festen Höchstbetrag begrenzt.
Das Verwahrentgelt beträgt weiterhin 0,10 Prozent pro Jahr auf den durchschnittlichen Bestand, künftig jedoch höchstens 100 Euro pro Quartal beziehungsweise 400 Euro pro Jahr. Bislang wurde das Verwahrentgelt mit 0,10 Prozent pro Jahr berechnet, allerdings ohne Obergrenze.
Durch die neue Regelung fällt das Verwahrentgelt insbesondere bei größeren Anlagevolumina günstiger aus. Ab einem entsprechend hohen Bestand steigt die Belastung nicht mehr weiter an, sondern ist auf maximal 400 Euro pro Jahr begrenzt.
Die angepassten Konditionen gelten sowohl für bestehende als auch für neu eröffnete FFB Depots.
Am bisherigen Abrechnungsverfahren ändert sich nichts. Das Verwahrentgelt wird weiterhin quartalsweise zu Beginn des folgenden Quartals für das jeweils vorangegangene Quartal berechnet. Die neue Obergrenze kommt erstmals bei der Abrechnung für das dritte Quartal 2026 zur Anwendung.
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