Nachfolgend eine kompakte Übersicht der wichtigsten Fristen und Hinweise der FNZ Bank zur Jahresendverarbeitung 2025. Die Informationen betreffen insbesondere die Bereitstellung relevanter Jahresdokumente sowie Hinweise zur Vorabpauschale.
Wesentliche Termine im Überblick
- Freistellungsaufträge: Müssen spätestens am 16. Dezember 2025 eingehen, um steuerlich für 2025 berücksichtigt zu werden. Änderungen sind über das Online-Banking möglich.
- Bereitstellung der Jahresdokumente im Online-Postkorb:
- Jahresdepotauszug: Bereitstellung voraussichtlich bis Mitte Januar 2026
- Jahressteuerbescheinigung inklusive Erträgnisaufstellung: Bereitstellung voraussichtlich bis April 2026
Weitere Hinweise zur Vorabpauschale und zu Depotüberträgen
Die Verbuchung der Vorabpauschale erfolgt voraussichtlich in der 3. oder 4. Kalenderwoche 2026. Für das Jahr 2025 gilt ein maßgebender Zinssatz von 1,77 %. Grundlage der Berechnung ist der sogenannte Basiszins, der für 2025 bei 2,53 % liegt. Davon werden 70 % angesetzt und in die Ermittlung der Vorabpauschale einbezogen. Eine steuerliche Belastung auf die berechnete Vorabpauschale lässt sich vermeiden, wenn ein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt wurde, genügend Verluste zum Ausgleich vorhanden sind oder eine gültige NV-Bescheinigung vorliegt.
Weitere Erläuterungen sowie einen Rechner zur Vorabpauschale finden Sie hier:
Depotüberträge werden, bei vollständigen Unterlagen, bis Mitte Dezember noch im Jahr 2025 ausgeführt. Spät eingehende Aufträge können sich über den Jahreswechsel erstrecken.
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