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Kleinbetragsrente 2026

Eine Kleinbetragsrente entsteht, wenn das zu Beginn der Rentenphase vorhandene Kapital so gering ist, dass die monatliche Rente 1,00 % der Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV nicht übersteigt. Für das Jahr 2026 beträgt die Bezugsgröße 3.955,00 EUR, sodass die Grenze für eine Kleinbetragsrente bei 39,55 EUR pro Monat liegt.

Im Vergleich zu 2025, als die Bezugsgröße 3.745,00 EUR betrug und die Grenze entsprechend bei 37,45 EUR lag, ergibt sich 2026 eine Erhöhung um 2,10 EUR.

Bei der Prüfung, ob eine Kleinbetragsrente vorliegt, werden alle Riester-Verträge eines Anlegers bei demselben Anbieter zusammen berücksichtigt, sofern diese durch staatliche Förderung begünstigt wurden (§ 93 Abs. 3 EStG). Eine Kleinbetragsrente kann zu Beginn der Auszahlungsphase förderunschädlich als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden.

Riester-Wissen

Alle Angaben ohne Gewähr.

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