Zum 1. August 2026 wurde die Grenze für die sogenannte Kleinbetragsrente angehoben. Seitdem gilt: Beträgt die zu erwartende monatliche Altersvorsorgerente höchstens 59,33 Euro (bisher 39,55 Euro), kann das angesparte Guthaben einmalig ausgezahlt werden. Eine lebenslange Auszahlung einer sehr kleinen Monatsrente ist dann nicht erforderlich.
Vorteil für Sparer: Durch die höhere Grenze können künftig mehr Kunden ihr Altersvorsorgeguthaben auf Wunsch als Einmalzahlung erhalten, anstatt eine nur geringe monatliche Rente zu beziehen.
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