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AVL kämpft gegen Missstände in der Versicherungsbranche. Klage wird nun vor Gericht verhandelt: Millionen Versicherte könnten profitieren

Missstände in der Versicherungsbranche.

Zweistellige Milliardenbeträge werden nach Expertenschätzungen pro Jahr an Provisionen für Versicherungen gezahlt. Für Verbraucher könnten deshalb deutlich günstigere Konditionen herausspringen, wenn Versicherungsmakler aus eigener Initiative auf einen Teil ihrer Provisionen verzichten und diese an den Kunden weitergeben dürften. Verhindert wird das allerdings bislang durch eine Verordnung aus dem Jahr 1934. Dagegen klagte der Finanzvermittler AVL.

Mit einer Klage im Verbraucherinteresse hat AVL die Prüfung dieser Regelung angestoßen. Nun steht der Verhandlungstermin fest: Am 24. Oktober treffen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und AVL vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt aufeinander. "Das Provisionsabgabeverbot verhindert den Preiswettbewerb unter Versicherungsmaklern und damit günstigere Angebote für Verbraucher", kritisiert Uwe Lange, Geschäftsführer von AVL. Zur Geschäftsphilosophie des Finanzvermittlers gehört es, zugunsten der Kunden auf Provisionen zu verzichten. Bei Versicherungen ist das aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich.

Der konkrete Fall: Mit dem Hinweis auf die Verordnung von 1934 wurde AVL bei zwei Lebensversicherungen untersagt, die fondsgebundenen Kosten zu rabattieren, wie der Produktanbieter, die db Vita S.A. mit Sitz in Luxemburg, es eigentlich ermöglicht. Für den einzelnen Versicherten geht es bei einer Investitionssumme von 100.000 Euro, einer angenommenen Wertentwicklung von fünf Prozent und einer Laufzeit von 25 Jahren um einen Mehrwert von rund 14.000 Euro, der dadurch bei der Ablaufleistung in der Altersvorsorge verloren geht. Das war für AVL Anlass, Klage einzureichen und damit die Diskussion über die Regelung zu entfachen. "Das Gesetz ist alles andere als verbraucherfreundlich, wie das Beispiel zeigt. Jetzt kommt mit dem Verhandlungstermin Bewegung in die Auseinandersetzung. Wir hoffen natürlich auf eine Entscheidung im Sinne der Verbraucher", so Uwe Lange.

"Das Abgabeverbot steht nun bei der Verhandlung auf dem Prüfstand – und zwar auch mit Blick auf das europäische Recht. Denn mit diesem ist die grundsätzliche Einschränkung des Preiswettbewerbs nicht vereinbar. Zudem waren Kartellabsprachen der historische Ursprung für diese Verordnung, auch dieses Detail ist äußerst fragwürdig. Heute blockiert das Provisionsabgabeverbot eine viel verbraucherfreundlichere Honorarberatungslösung", erläutert der von AVL beauftrage Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart, die Argumentation.

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