Presse

Rückzahlungen für AVL-Kunden

Riester und Rürup: Rückerstattung der Kickbacks 2025

Im Mai 2025 erfolgte zum 18. Mal die Rückvergütung der Abschluss- und Vertriebskosten an Anleger, deren Riester- oder Rürup-Verträge über AVL abgeschlossen wurden. Erstattet wurden die im Jahr 2024 angefallenen Provisionen für die Produkte DWS RiesterRente Premium, DWS BasisRente Premium und DWS BasisRente Komfort.

Bereits seit dem Jahr 2016 erhalten AVL-Kunden bei der DWS TopRente einen steuerfreien Sofortrabatt. Der vollständige Anlagebetrag fließt dadurch unmittelbar in die Fondsanlage, ohne dass Abschlusskosten in Abzug gebracht werden. Diese Regelung wurde automatisch für alle berechtigten Verträge umgesetzt.

Maximal-Rabatt-Garantie für alle AVL-Kunden

Über 65.000 Kunden profitieren aktuell von der Maximal-Rabatt-Garantie. Diese sichert beim Fondserwerb sowie bei Riester- und Rürup-Fondssparplänen eine Rückvergütung in Höhe der Abschlussprovision, die AVL vom Produktanbieter erhält. Die Weitergabe erfolgt jährlich, transparent und vollständig.

Rückzahlungen seit 2008 – über 8 Millionen Euro ausgeschüttet

Die Rückerstattung von Abschlussprovisionen wurde 2008 eingeführt. Damals war AVL der erste freie Vermittler, der seinen Kunden die vollständige Rückgabe der Provision für DWS Riester-Verträge zusicherte. Bis heute wurden insgesamt über 8 Millionen Euro an AVL-Kunden ausgezahlt.

Seit dem Herbst 2021 ist der Abschluss neuer DWS Riester-Produkte nicht mehr möglich. Ein Anbieterwechsel zu AVL oder eine Übertragung in einen bestehenden Riester-Vertrag ist jedoch weiterhin umsetzbar.

BasisRente Komfort weiterhin verfügbar

Für Personen, die eine steuerlich geförderte Altersvorsorge auf Basis der Rürup-Rente planen, bleibt die DWS BasisRente Komfort eine aktuell verfügbare Option. Der Fondssparplan bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der Fondsauswahl sowie günstige Konditionen innerhalb der staatlich geförderten Altersvorsorge.

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