FAQ

Fragen und Antworten zu AVL

Sie haben Fragen zu einer Depotstelle, einem Produkt oder insgesamt zu AVL und den Vorgängen? Dann sind Sie hier genau richtig. AVL stellt Ihnen in den FAQ die am häufigsten gestellten Fragen vor und gibt Ihnen direkt die passende Antwort dazu.

Allianz ParkDepot

Ja, Sie können einen Freistellungsauftrag erteilen. Bis zu der angegebenen Höhe wird dann keine Kapitalertragssteuer auf Ihre Zinserträge abgeführt.

Die Erteilung kann im Zuge der Depoteröffnung erfolgen.

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Wenn Sie Ihr Allianz ParkDepot nicht kündigen, verlängert sich die Laufzeit Ihres ParkDepots automatisch um drei Monate. Der Anlagebetrag wird inklusive gutgeschriebener Zinsen zum neu vereinbarten Zinssatz für den nächsten 3-monatigen Garantiezeitraum verzinst.

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Für den entnommenen Betrag erfolgt ein Zinsabschlag in Höhe von 50 Prozent auf den vereinbarten Zinssatz. Für den verbleibenden Betrag kann eine Zinsanpassung - ausgerichtet auf die Höhe des Restbetrages - erfolgen. Über diesen Zinssatz können Sie sich vorab bei der Allianz informieren.

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Wenn das Kapital sicher und zu einem garantierten Zinssatz für jeweils drei Monate angelegt sein soll, ist das Allianz ParkDepot als kurz- bis mittelfristige Anlagemöglichkeit geeignet.

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Das Allianz ParkDepot ist nicht für eine langfristige Anlage mit dem Wunsch eines über Jahre exakt gleichen Garantiezinses geeignet. Ebenso eignet sich das Allianz ParkDepot nicht, wenn die Renditemöglichkeiten der Kapitalmärkte ausgeschöpft werden sollen.

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Ja, Sie können Ihr Allianz ParkDepot komfortabel online verwalten. Unter "Meine Allianz" können Sie Entnahmen regeln, Freistellungsaufträge erteilen und Begünstigungen ändern.

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Haben Sie noch Fragen?

Hotline

07151 604 59 30
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr,
Sa. 09:00 - 16:00 Uhr

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