BAK
Alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften unterliegen der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Das BAK überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vornehmlich unter dem Aspekt des Anlegerschutzes.
Alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften unterliegen der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Das BAK überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vornehmlich unter dem Aspekt des Anlegerschutzes.