Erneuerungsschein
Teil der Wertpapierurkunde, der dem Bezug weiterer Zinsschein- oder Dividendenscheinbogen dient. Der Erneuerungsschein trägt den rechtlichen Charakter eines Legitimationspapiers.
Teil der Wertpapierurkunde, der dem Bezug weiterer Zinsschein- oder Dividendenscheinbogen dient. Der Erneuerungsschein trägt den rechtlichen Charakter eines Legitimationspapiers.