Erträge
Zu den ordentlichen Erträgen zählen Zins- und Dividendeneinnahmen. Diese unterliegen vollständig der Steuerpflicht. Unter außerordentlichen Erträgen versteht man Veräußerungs-(Kurs)-Gewinne sowie Bezugsrechterlöse, die dem Privatanleger steuerfrei zufließen.