Höchststandssicherung
Im Rahmen einer Höchststandssicherung hat der Sparer die Möglichkeit, einmal erreichte Höchststände seines Guthabens zu sichern.
Im Rahmen einer Höchststandssicherung hat der Sparer die Möglichkeit, einmal erreichte Höchststände seines Guthabens zu sichern.