Verwaltungsvergütung
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich nach Maßgabe der gesetzlich geregelten Vertragsbedingungen ergibt.
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich nach Maßgabe der gesetzlich geregelten Vertragsbedingungen ergibt.