Mietkautionsdepot

  • Renditechance statt Sparbuchzins
  • Insolvenzschutz: Depot läuft auf Ihren Namen
  • Gesetzlich zulässig nach § 551 BGB
  • Einfache Verpfändung an den Vermieter

Zum Mietkautionsdepot

Was ist ein Mietkautionsdepot?

Kaution im Wertpapierdepot statt auf dem Sparbuch

Ein Mietkautionsdepot ist ein Wertpapierdepot, in dem Mieter ihre im Mietvertrag vereinbarte Mietkaution anlegen, anstatt sie auf einem klassischen Kautionssparbuch verwahren zu lassen. Das Prinzip: Statt eines Sparkontos wird ein Depot eröffnet, in dem die Kautionssumme in Investmentfonds angelegt wird. Das Depot wird anschließend zugunsten des Vermieters verpfändet, sodass dieser im Sicherungsfall Zugriff auf das Guthaben hat, im Alltag jedoch keinen Zugriff auf das Depot selbst erhält.

Ihre Kaution ist bei einem Mietkautionsdepot besonders klar von den Finanzen Ihres Vermieters getrennt: Das Depot läuft auf Ihren Namen, das Geld bleibt Ihr Vermögen. Ihr Vermieter erhält nur ein Pfandrecht als Sicherheit. Sollte der Vermieter zahlungsunfähig werden, ist Ihre Kaution davon nicht betroffen. Bei einer Barkaution muss der Vermieter das Geld dagegen selbst getrennt anlegen. Das können Sie kaum überprüfen.

Eine wichtige Voraussetzung ist die Zustimmung Ihres Vermieters. Als Regelfall sieht der Gesetzgeber ein Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist vor, lässt aber ausdrücklich zu, dass Mieter und Vermieter eine andere Anlageform vereinbaren. Ein Mietkautionsdepot ist damit erlaubt, sobald sich beide Seiten darauf verständigen. Sprechen Sie es deshalb am besten schon bei Abschluss des Mietvertrags an. Anschließend hat Ihre Kaution über die Laufzeit des Mietverhältnisses die Chance auf Erträge, statt auf einem Kautionssparbuch nahezu unverzinst zu liegen.

Mietkautionsdepot im Vergleich zu klassischen Kautionsformen

  Mietkautionsdepot
(auf den Namen des Mieters)
Verpfändetes Kautionssparbuch
(auf den Namen des Mieters)
Barkaution
(Anlage durch den Vermieter)
Mietkautions­bürgschaft
Anlageform Investmentfonds Spareinlage Spareinlage oder Kautionskonto Keine Anlage, Bürge haftet für die Kaution
Ertrag für den Mieter Wertentwicklung und Erträge der Fonds, ohne Zusage Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, Erträge stehen dem Mieter zu Kein Ertrag
Kosten für den Mieter Depotführungspreis und Kosten der Fondsanlage Ggf. Verpfändungsgebühren Keine Laufende Bürgschaftsgebühr über die gesamte Mietdauer
Wertschwankung Ja, der Depotwert kann unter die Kautionssumme fallen Nein Nein Nein
Wem gehört die Kaution? Dem Mieter, der Vermieter erhält ein Pfandrecht Dem Mieter, der Vermieter erhält ein Pfandrecht Dem Vermieter, er muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen Es wird keine Kaution hinterlegt
Schutz bei Insolvenz des Vermieters Ja, die Kaution ist Vermögen des Mieters Ja, die Kaution ist Vermögen des Mieters Gesetzlich vorgeschrieben, für den Mieter jedoch kaum überprüfbar Nicht relevant
Aufwand Depoteröffnung, Verpfändungserklärung, Zustimmung des Vermieters Kontoeröffnung, Verpfändungserklärung, Zustimmung des Vermieters Überweisung an den Vermieter Antrag beim Bürgschaftsgeber, Zustimmung des Vermieters

Was Sie beim Mietkautionsdepot wissen sollten

Ihre Kaution bleibt Ihr Vermögen, und Wertsteigerungen sowie Erträge der Fonds gehören Ihnen. Gegenüber Ihrem Vermieter ist die Kaution allerdings ein fester Betrag, während der Wert Ihres Depots mit den Kursen der enthaltenen Fonds schwankt. Liegt der Depotwert am Ende des Mietverhältnisses oder im Sicherungsfall darunter, gleichen Sie die Differenz aus; liegt er darüber, steht der Mehrwert Ihnen zu.

Welche Fonds für Ihr Mietkautionsdepot in Frage kommen, richtet sich deshalb nach denselben Überlegungen wie bei jeder anderen Geldanlage: nach Ihren persönlichen Vorstellungen, nach der voraussichtlichen Dauer Ihres Mietverhältnisses und nach dem Maß an Wertschwankung, das Sie tragen möchten.

MorgenFund als Anbieter Ihres Mietkautionsdepots

MorgenFund GmbH ist ein von der BaFin beaufsichtigtes Wertpapierinstitut mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen ist aus der ehemaligen DWS Fondsplattform hervorgegangen und übernimmt für seine Kunden die Depotführung sowie den Handel und die Verwahrung von Fonds und ETF. Über AVL als Vermittler können Sie unter anderem ein spezielles Depot von MorgenFund nutzen, um Ihre Mietkaution anzulegen: das MorgenFund Mietkautionsdepot.

Der Mieter. Er eröffnet und hält das Depot in seinem eigenen Namen.

Über eine Verpfändungserklärung werden die im Depot enthaltenen Fondsanteile zugunsten des Vermieters gesperrt. Mieter und Vermieter erhalten dazu jeweils eine schriftliche Bestätigung der Verpfändung als Nachweis. Rechtlich bleibt der Mieter dabei Pfandgeber, der Vermieter wird Pfandnehmer. Ansonsten funktioniert das Depot wie ein reguläres Wertpapierdepot bei MorgenFund.

Für die Verwertung der verpfändeten Fondsanteile gelten die Bedingungen der Verpfändungserklärung, die Mieter und Vermieter unterzeichnen. Ein gesonderter Nachweis über die Fälligkeit einer Forderung aus dem Mietverhältnis ist gegenüber MorgenFund darin nicht vorgesehen. Wann Ihr Vermieter auf die Kaution zugreifen darf, richtet sich davon unabhängig nach Ihrem Mietvertrag und den gesetzlichen Regelungen. Bei mietrechtlichen Fragen hilft Ihnen ein Mieterverein oder ein Fachanwalt weiter.

Gegenüber einer Mietkautionsbürgschaft entstehen bei einem Fondsdepot in der Regel keine laufenden Bürgschaftsgebühren. Gegenüber einem klassischen Mietkautionskonto ergeben sich außerdem höhere Renditechancen, da die Kaution in Fondsanteile statt in ein niedrig verzinstes Sparkonto fließt, sowie die Möglichkeit, über Aktienfonds in Sachwerte zu investieren, was einen gewissen Inflationsschutz bieten kann. Diesen Chancen steht das übliche Marktrisiko von Fondsanlagen gegenüber, das bei einem Kautionssparbuch nicht besteht.

Morgenfund Mietkautionsdepot

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Häufig gestellte Fragen

Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens das Dreifache einer Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen, also das Dreifache der Netto-Kaltmiete.

Für Ihren Vermieter ändert sich im Ablauf wenig: Er muss kein Konto eröffnen und keine Kaution verwalten. Er unterzeichnet die Verpfändungserklärung und erhält eine schriftliche Bestätigung, dass die Anlage zu seinen Gunsten verpfändet ist. Gerne können Sie Ihrem Vermieter auch diese Seite weiterleiten, damit er sich in Ruhe informieren kann.

Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Frist, um offene Forderungen zu prüfen und abzurechnen. In der Praxis sind dies meist drei bis sechs Monate. Danach hebt er Verpfändung auf. Anschließend können Sie die Fondsanteile verkaufen und sich den Betrag inklusive Wertentwicklung auszahlen lassen oder Sie führen das Depot einfach als normales Fondsdepot weiter und bleiben investiert.

Nein. Der Vermieter erhält durch die Verpfändung ein Sicherungsrecht am Guthaben, jedoch keinen direkten Zugriff auf das Depot. Ein Zugriff ist nur im vertraglich vorgesehenen Sicherungsfall möglich.

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