Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Sondervermögen

Sondervermögen bezeichnet eine besondere Form von Vermögenswerten im Finanzbereich. Es handelt sich um ein von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) verwaltetes Anlagevehikel, das vom Vermögen der KAG getrennt ist. Das bedeutet, dass das Sondervermögen rechtlich unabhängig von der KAG und deren Vermögen ist.

Als Sondervermögen werden in der Regel verschiedene Arten von Investmentfonds wie Investmentfonds, Spezialfonds oder Immobilienfonds bezeichnet. Zweck eines Sondervermögens ist es, das Vermögen und die Interessen der Anleger zu schützen, indem es von den Risiken und Verbindlichkeiten der KAG getrennt wird.

Die Trennung des Sondervermögens vom Vermögen der KAG hat für den Anleger mehrere Vorteile. Zum einen ist das Sondervermögen vor einer Insolvenz der KAG geschützt. Im Falle einer finanziellen Schieflage der KAG kann das Vermögen des Sondervermögens nicht zur Begleichung von Schulden oder Verbindlichkeiten der KAG herangezogen werden. Darüber hinaus unterliegt ein Sondervermögen in der Regel einer strengen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regulierung.

Für die Anleger bedeutet dies, dass ihre Investition in ein Sondervermögen ein höheres Maß an Sicherheit und Transparenz bietet. Sie können sich darauf verlassen, dass ihr investiertes Kapital unabhängig von der finanziellen Situation der Kapitalanlagegesellschaft geschützt ist.

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