Riester-Förderung: Zulage und Steuervorteil
Sparer, die eine Riester-Rente zur privaten Altersvorsorge abschließen, erhalten hohe staatliche Förderungen auf unterschiedlichen Wegen - zusammgefasst ist das die Riester-Förderung. Zu den eingezahlten Beträgen werden jährlich Grund- und Kinderzulagen hinzugefügt. Für Geringverdiener und kinderreiche Familien ergeben sich auf diesem Weg hohe Förderquoten.
Beiträge zu Riester-Produkten können zusätzlich als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Durch diese steuerliche Absetzbarkeit von Riester-Beiträgen erhält der Riester-Sparer durch die Einzahlungen in ein Riester-Produkt zusätzlich zu den Zulagen gegebenenfalls einen Steuervorteil,
Die Riester-Förderung ist unabhängig vom gewählten Riester-Produkt und dem Anbieter der Riester-Rente. Die hohe Flexibilität und die beachtliche staatliche Förderquote machen die Riester-Rente für viele Vorsorger sehr attraktiv. Allerdings bestehen große Unterschiede bei den Leistungen der verschiedenen Riester-Varianten. Sie sollten Ihre Entscheidung deshalb sorgfältig abwägen.
Übersicht der Zulagen zur Riester-Rente
Alleinstehende erhalten nach Abschluss eines Riester-Vertrages und Einzahlung des Mindestbetrages zunächst die Grundzulage in Höhe von 175 Euro im Jahr. Die Beiträge können auch steuerlich als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Das Finanzamt wählt die im Einzelfall für den Einzahler günstigere Variante. Einen zusätzlichen Anreiz gibt es für Berufseinsteiger: Wer bei Riester-Vertragsabschluss unter 25 Jahre ist und eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, erhält einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro vom Staat.
Für Ehepaare steigt die Grundzulage zum jeweiligen Riester-Produkt auf 350 Euro. Dies gilt nur, wenn beide Ehepartner jeweils einen Riester-Vertrag abschließen.
Für kindergeldberechtigte Kinder besteht Anspruch auf eine Riester-Kinderzulage in Höhe von 185 Euro im Jahr. Für ab 2008 geborene Kinder steigt der Betrag auf 300 Euro. Die Kinderzulage wird nur an einen Erziehungsberechtigten gezahlt. Grundsätzlich erhält die Kinderzulage derjenige Elternteil, welchem das Kindergeld ausbezahlt wird. Bei verheirateten Elternteilen kann auch eine abweichende Regelung getroffen werden.
Die Riester-Rente eignet sich im Besonderen für junge Familien. So erhält zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern, die 2007 und 2008 geboren wurden, insgesamt 835 Euro staatliche Riester-Förderung aus Grund- und Kinderzulage. Je nach Alter und steuerlicher Situation der Eltern kann auch noch der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro sowie ein Steuervorteil hinzukommen.
Riester-Förderrechner
Berechnen Sie Ihren Beitrag für die maximale Zulage und alle Ihre Zulagen für das aktuelle Jahr.
Wer bekommt Riester-Zulagen?
Die staatliche Förderung der Altersvorsorge ist nur möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Zum Kreis der förderberechtigten Personen gehören:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Ehegatten von Begünstigten, die selbst nicht förderberechtigt sind
- versicherungsfrei Beschäftigte und von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte
- Wehr- und Zivildienstleistende
- rentenversicherungspflichtige Selbständige und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler
- Kindererziehende (nach Antrag auf Kindererziehungszeiten)
- Empfänger von Krankengeld
- vollständig Erwerbsgeminderte oder Dienstunfähige
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt)
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, die zuvor pflichtversichert waren
Was muss man dafür tun?
Grundsätzlich muss zunächst natürlich ein zertifiziertes Riester-Produkt abgeschlossen werden. Jährlich müssen dann mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der zu erwartenden Zulagen eingezahlt werden, damit der Sparer in den Genuss der vollen Zulagen kommt. Die Höhe der geförderten Einzahlungen ist auf 2.100 Euro beschränkt.
Für Geringverdiener, Arbeitssuchende und Personen in Elternzeit gilt: Sie müssen mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen. Einem solchen Beitrag steht eine Förderung von mindestens 175 Euro zu – meist also eine lohnende Investition in die private Altersvorsorge.
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