
FNZ Bank Tagesgeld
Jetzt Aktionszins sichern
Tagesgeldkonten bei der FNZ Bank sind flexibel, bieten tägliche Verfügbarkeit und erfordern wenig Verwaltungsaufwand.
Sichern Sie sich jetzt einen attraktiven Zinssatz von 2,50 % p. a. für drei Monate!
Teilnahmebedingungen
Profitieren Sie als Neu- oder Bestandskunde der FNZ Bank vom Aktionszins, indem Sie ab dem 11. November 2025 ein Tagesgeldkonto bei der FNZ Bank eröffnen. Der Aktionszins von 2,50 % p. a. gilt für das gesamte Guthaben auf Ihrem neu eröffneten Konto bis 10.000.000 €. Der Aktionszins startet am ersten Tag nach Eröffnung des Tagesgeldkontos und endet nach Ablauf von drei Monaten.
Bitte beachten Sie: Als Bestandskunde der FNZ Bank können Sie am Aktionszins teilnehmen, wenn Sie in den letzten 6 Monaten kein Tagesgeldkonto bei der FNZ geführt haben.
Tagesgeldkontoeröffnung leicht gemacht
Ihre Möglichkeiten im Überblick
1. Über Ihren FNZ Online-Banking Zugang mit bestehendem Konto flex:
- "Fonds/Produkte" > "Produkte” > "Tagesgeld"
2. Nutzen Sie die Online-Antragsstrecke von AVL:
3. Verwenden Sie folgende Formulare:
Hinweis
Falls Sie bereits ein FNZ Bank Depot besitzen, aber noch kein Tagesgeldkonto eröffnet haben bzw. in den letzten 6 Monaten kein Tagesgeldkonto bei der FNZ geführt hatten, können Sie von dieser Tagesgeldaktion profitieren.
Detaillierte Teilnahmebedingungen zum Download:
Tagesgeldkonten, bei denen bereits ein Aktions- oder Sonderzins hinterlegt ist, sind von der Aktion ausgeschlossen.
Bestehende Tagesgeldkonten
Profitieren Sie jetzt auch mit einem bestehenden Tagesgeldkonto: Überweisen Sie zwischen dem 01.03.2026 und 07.04.2026 mindestens 10.000 € neues Guthaben auf Ihr Tagesgeldkonto, so erhalten Sie vom 08.04.2026 bis 07.07.2026 einen Aktionszins von 1,25 % p. a. für das gesamte Guthaben (bis maximal 10.000.000 €). Das neue Guthaben muss spätestens zum 07.04.2026 auf dem Konto eingegangen sein.
Detaillierte Teilnahmebedingungen zum Download:
Die FNZ Bank ist Pflichtmitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem. Die Sicherungsgrenze der EdB beträgt maximal 100.000,- Euro pro Kunde / Einleger. Zusätzlich gehört die FNZ Bank als freiwilliges Mitglied dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. an. Der höchstmögliche Entschädigungsbetrag für natürliche Personen beträgt derzeit 3.000.000,- Euro je Kreditinstitut (Stand: 01.03.2026).