Glossar - Begriffe rund um AVL und die Finanzbranche

Wohn-Riester

Wohn-Riester, auch Eigenheimrente genannt, bezeichnet eine Verwendungsmöglichkeit des staatlich geförderten Riester-Vermögens eines Riester-Vertrages. Im Gegensatz zur ursprünglich vom Gesetzgeber vorgesehenen Verwendung als lebenslange Leibrente wird beim Wohn-Riester das Riester-Vermögen ganz oder teilweise für den Bau, den Kauf, die Modernisierung oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet.

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