Zwischengewinn
Unter Zwischengewinn versteht man den im Anteilpreis enthaltenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und Zinsansprüchen zusammensetzt. Der Zwischengewinn unterliegt der Einkommensteuer sowie der 30 % igen Zinsabschlagsteuer (bei Eigenverwahrung: 35 %).