Besondere Vorteile der Rürup-Rente

Vorteile der Rürup-Rente – es lohnt sich

Ein gutes Argument für die Rürup-Basisrente ist ein einzigartiger Vorteil: Nur mit Rürup können große Beträge mit teils beträchtlichem Steuervorteil für die Altersvorsorge angespart werden. Ein Rürup-Vertrag garantiert Ihnen, dass dieses Geld bis zur Auszahlungsphase vor Zugriff geschützt bleibt. Zusätzlich zur Rürup-geförderten Altersvorsorge kann ein weiterer Schutz für Hinterbliebene im Todesfall sinnvoll sein, wenn die für die staatlich geförderte Vorsorge vorgesehenen Möglichkeiten der Vererbung im Einzelfall nicht ausreichen.

Im Besonderen eignet sich die Rürup-Rente für Selbständige und Besserverdiener. Denn diese Form der Altersvorsorge bietet interessante Steueranreize und ist zudem in der Einzahlungsphase vor Pfändung geschützt. So kann die Anlage in einem fondsbasierten Rürup-Vertrag eine vielversprechende Alternative zu einem herkömmlichen Fondsdepot sein; für dieses wird nämlich – im Gegensatz zum Rürup-Vertrag – Abgeltungsteuer fällig.

Ihre Beiträge zur Rürup-Basisrente können Sie steuerlich geltend machen und damit Ihre Steuerlast mit jedem Betrag, den Sie in Ihren Rürup-Vertrag einzahlen, verringern. Pro Jahr können 27.526,20 Euro bei Ledigen und 55.052,40 Euro bei Verheirateten (Stand: 2024) steuerlich begünstigt in die Rürup-geförderte Altersvorsorge einfließen.

Gewinne, die Sie mit dem angesparten Kapital der Rürup-Rente bis zur Auszahlungsphase haben, werden nicht besteuert. Dadurch können Sie den entstehenden Zinseszinseffekt voll ausnutzen, der bei anderen Formen der Geldanlage durch Steuerzahlungen gemindert wird.

Entscheiden Sie selbst über die Form der Einzahlungen: Bei Rürup-geförderten Verträgen sind je nach Produkt und Anbieter Einmalzahlungen oder regelmäßige Beiträge im Rahmen eines Sparplans möglich. Mit der Wahl Ihres Rürup-Produktes können Sie also individuell über die Regelmäßigkeit bzw. Flexibilität der Einzahlungen entscheiden.
Entscheiden Sie selbst über die Form der Einzahlungen: Bei Rürup-geförderten Verträgen sind je nach Produkt und Anbieter Einmalzahlungen oder regelmäßige Beiträge im Rahmen eines Sparplans möglich.
Mit der Wahl Ihres Rürup-Produktes können Sie also individuell über die Regelmäßigkeit bzw. Flexibilität der Einzahlungen entscheiden.

Als Voraussetzung für einen Rürup-Vertrag ist der Anbieter verpflichtet, Rentenzahlungen lebenslang zu garantieren. Für Sie bedeutet dies, dass regelmäßige Einkünfte im Alter garantiert sind.

Für den Fall einer Privatinsolvenz bleibt das angesparte Guthaben Ihres Rürup-Vertrags geschützt. Auch wenn Sozialleistungen wie Hartz IV beantragt werden, darf das Rürup-Guthaben nicht angerechnet werden. Erst in der Auszahlungsphase der Rürup-Basisrente kann die monatliche Rente oberhalb der staatlich festgelegten Grenzen gepfändet werden.

Für jedes Einkommen wird Einkommensteuer fällig, so auch für die Einkünfte aus der Rürup-Rente. Für die Berechnung der Einkommensteuer in der Auszahlungsphase wird der für Sie individuell im Alter geltende persönliche Steuersatz zu Grunde gelegt. In den meisten Fällen liegt der Steuersatz im Rentenalter unter dem des Erwerbsalters, da die Einkünfte im Alter durchschnittlich geringer sind.

Je nach Rürup-Produkt kann auch optional eine Hinterbliebenenversorgung gewählt werden. Somit kann das Kapital auf den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder übertragen werden.

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DWS Investment GmbH

Mit der DWS BasisRente Komfort bietet die DWS Investment GmbH einen Rürup-Sparplan mit allen steuerlichen Vorzügen der staatlich geförderten Rürup-Rente. Im Rahmen der BasisRente Komfort wählt der Sparer gemäß seiner Anlagestrategie, Lebensphase und Risikoneigung aus der von der DWS vorgegebenen Fondspalette den für ihn passenden Fonds aus. Die DWS BasisRente Komfort ist zudem eine der günstigsten Basisrenten am Markt – insbesondere bei Vermittlung über AVL.

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