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db Vita stellt aktualisierte Fondsliste zur Verfügung

Nach neuen aufsichtsrechtlichen Vorschriften wurden die Haltefristen für offene Immobilienfonds (betroffen bei db Vita S.A. sind grundbesitz europa RC & grundbesitz global RC) erheblich verlängert. Da diese Haltefristen nicht mit den bedingungsgemäß vereinbarten Fristen für Kündigung/Umschichtung etc. übereinstimmen, hat die db Vita die Versicherungsnehmer mit der Bitte angeschrieben, Ihre Anlagen entsprechend, bis zum 01.12.2011, in nicht betroffene Fonds umzuschichten (selbstverständlich zum Rücknahmepreis).

Ab frühestens dem 01.01.2012 gilt für offene Immobilienfonds eine Ankündigungsfrist für Anteilrückgaben von 12 Monaten, die auch für den Altbestand der Fonds eingeführt wird. Anteilrückgaben der db Vita, die einen Betrag von 30.000 € pro Kalenderjahr übersteigen, müssen unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten unwiderruflich angekündigt werden. Da diese Grenze nicht kundenindividuell sondern für den Anleger und damit für die db Vita gesamt gilt, wird diese Grenze in fast jedem Falle überschritten. Die Umstellung kann aber auch später im Jahr 2012 erfolgen, aber spätestens bis 31.12.2012. Da die db Vita nicht völlig sicher sagen können, wann dies von den Fondsanbietern umgesetzt wird, hat die db Vita Immobilienfonds aus deren Fondsliste gestrichen.

db Vita Fondsliste

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