Anleger eines Investmentfonds sind dazu verpflichtet, die Vorabpauschale zu versteuern. Die Vorabpauschale für 2024 gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 2. Januar 2025 – als zugeflossen.
Der Basiszinssatz für die Berechnung der Vorabpauschale wird aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet und vom Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben. Die Deutsche Bundesbank hat für den 2. Januar 2024 auf Basis der Zinsstrukturdaten einen Wert von 2,29 Prozent für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt. Der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für 2024 beträgt somit 2,29 Prozent.
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