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FFB (FIL Fondsbank GmbH) - Änderung der Angemessenheitsbeurteilung

Die FFB (FIL Fondsbank GmbH) führt ab sofort ein neues Online-Verfahren zur Angemessenheitsbeurteilung ein. Dies ist notwendig, um den verschärften aufsichtsrechtlichen Anforderungen an den Erwerb komplexer Finanzprodukte gerecht zu werden.

Die Beurteilung betrifft fünf Fondskategorien: Rohstofffonds, Immobilienfonds, Sonstige (z. B. Private-Equity-Fonds), strukturierte OGAW-Fonds und OGAW-Fonds mit erweitertem Kenntnisbedarf. Kunden der FFB durchlaufen die Geeignetheitsprüfung, wenn sie Fondsanteile der betreffenden Kategorien erwerben möchten.

Für ein positives Ergebnis sind umfassende Kenntnisse oder ausreichende Erfahrungen erforderlich. Umfassende Kenntnisse können Kunden mit einer entsprechenden Fachausbildung bescheinigt werden. Kunden mit ausreichender Erfahrung in der Fondskategorie gelten ebenfalls als sachkundig.

Kunden der FFB erhalten beim Kauf von Fondsanteilen je nach Kenntnisstand und Erfahrung in der jeweiligen Fondskategorie Warnhinweise.
Wichtig: Der Handel ist und wird nicht eingeschränkt!

Die FFB (FIL Fondsbank GmbH) ist verpflichtet, die Kundendaten aktuell zu halten. Aus diesem Grund erhalten alle Kunden drei Jahre nach der letzten Dateneingabe beim Login in ihr Kundendepot eine Erinnerung zur Aktualisierung der Daten.

Alle Fonds bei der FFB

Alle Angaben ohne Gewähr.

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