Mitteilungen

FFB - Steuerunterlagen 2022

Die FFB stellt ab März die Steuerbescheinigung für 2022 im Onlinepostfach zur Verfügung. Sollten Sie den Versand zusätzlich per Post wünschen, so können Sie dies über Ihren FFB Onlinezugang im Bereich "Postfach" beantragen (hierfür entstehen Gebühren).

Die FFB erstellt für jeden Kunden eine Steuerbescheinigung.

Unabhängig davon, ob ein Kunde als Steuerinländer, als Privatperson oder betrieblicher Anleger gemeldet ist.

Die Steuerbescheinigung basiert auf einem amtlich vorgeschriebenen Formular und wird für Depots im Privatvermögen je Inhaberverbund erstellt. Zu einem Inhaberverbund gehören alle Depots desselben Inhabers bzw. derselben Inhabergemeinschaft. Das bedeutet beispielsweise ein Inhaberverbund für alle Depots des Ehemanns, ein weiterer Inhaberverbund für die Depots der Ehefrau und ein dritter Inhaberverbund für alle Depots, die auf den Namen beider Ehegatten lauten. Einzeldepots und Gemeinschaftsdepots werden nie zu einem Inhaberverbund zusammengefasst.

Für Steuerausländer sind keine Steuerbescheinigungen erforderlich, da kein Steuerabzug erfolgt.

Aus Servicegründen erstellt die FFB eine Erträgnismitteilung. Für diese Kundengruppen finden keine Verlustverrechnung und auch keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer statt.

Für Depots, die im Betriebsvermögen geführt werden, wird jeweils eine Steuerbescheinigung pro Depot erstellt.

Wenn Sie Depots bei mehreren Banken haben und möchten nicht verrechnete Verluste mit nicht verrechneten Gewinnen der verschiedenen Kreditinstitute in Ihrer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt verrechnen lassen, brauchen Sie dazu eine Verlustbescheinigung von dem Kreditinstitut, in dessen Depot die Verluste angefallen sind.

Diese Verlustbescheinigung muss spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres angefordert werden. Der Verlust wird dann im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt.

Weitere InformationenZum FFB Angebot

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