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Wohn-Riester: Energiesanierung ab 2024 mit Riester-Guthaben möglich

Ab dem 1. Januar 2024 ermöglicht das "Heizungsgesetz" (Gebäudeenergiegesetz) Eigenheimbesitzern, Riester-Ersparnisse für energetische Sanierungsmaßnahmen einzusetzen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit. Ziel des Gesetzes ist es, das Heizen umweltfreundlicher zu machen und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Eigenheimbesitzer können ab 2024 ihr Riester-Guthaben für Maßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe, die Dämmung, den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik einsetzen. Die Maßnahmen müssen die steuerlichen Anforderungen erfüllen und von einem Fachbetrieb bestätigt werden. In den ersten drei Jahren nach dem Erwerb der Immobilie können mindestens 6.000 Euro des Riester-Guthabens für die Sanierung verwendet werden, danach mindestens 20.000 Euro.

Mit dieser Gesetzesänderung wird die Verwendung der Riester-Förderung, die bisher auf Bau, Kauf und altersgerechten Umbau beschränkt war, ausgeweitet. Die neuen Möglichkeiten bieten Familien, die eine bestehende Immobilie erwerben, zusätzliche Finanzierungsoptionen für notwendige Umbaumaßnahmen.

Riester-Wissen

Alle Angaben ohne Gewähr.

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