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Haftung mit gesamter Einlage - Geschlossene Fonds: Das sollten Anleger wissen

Geschlossene Fonds: Das sollten Anleger wissen

Schiffe, Flugzeuge, Immobilien, Windkraftanlagen: Über geschlossene Fonds/Beteiligungen können Anleger in viele lukrativ klingende Geschäftsideen investieren. Hohe Renditen und auch Steuervorteile sind möglich - aber ebenso bittere Enttäuschungen und Verluste. „Zu viele Anleger wissen nicht genau, worauf sie sich einlassen“, sagt Uwe Lange von der AVL Finanzvermittlung. Folgende Basisinfos sollten Anleger mindestens kennen.

„Beteiligungen“ werden auch als „geschlossene Fonds“ bezeichnet, womit die Begriffsverwirrung schon anfängt. Denn es gibt schließlich z.B. offene Immobilienfonds, die in jüngster Zeit geschlossen wurden. Was also unterscheidet diese beiden Fonds-Typen?

Beim offenen Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds können jederzeit Anteile gekauft und verkauft werden. Die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) als Emittent unterliegt einer staatlichen Kontrolle, in Deutschland nach dem Investmentgesetz (InvG). Das Fondsvermögen gilt demnach als „Sondervermögen“. Das bedeutet: Gerät die KAG selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten, steht dennoch das Fondsvermögen allein den Anteilseignern zu. Sie müssen das nicht mit möglichen Gläubigern einer KAG teilen.

Geschlossene Fonds/Beteiligungen werden dem „grauen Markt“ zugerechnet. Grau, weil der Markt lange Zeit weitestgehend als unkontrolliert und unreguliert galt. Ein so genannter Initiator sammelt in der Regel für ein bestimmtes Projekt Geld bei Anlegern ein, etwa einen Hotel-Komplex. Wenn die kalkulierte Summe erreicht ist, wird der Fonds geschlossen. Weitere Anleger können nicht hinzukommen. Die geplante Projektdauer sind mal drei Jahre, mal fünf Jahre, mal mehr als zehn Jahre. In dieser Zeit sind Kündigungen in der Regel nicht möglich. Bestenfalls können Anteile über einen Zweitmarkt veräußert werden, meist nur mit hohem Verlust.

Nicht Kunde, sondern Mit-Unternehmer

„Dem Anleger muss klar sein, dass es sich bei einem geschlossenen Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt“, sagt Uwe Lange von AVL Finanzvermittlung. „Er ist nicht Kunde, er ist Mit-Unternehmer in der Regel in einer Kommanditgesellschaft und haftet mit seiner gesamten Einlage für das Unternehmen. Ein Totalverlust ist möglich.“ Grundsätzlich gilt: Der Anleger ist in besonderem Maße davon abhängig, dass die Geschäftsführung gute Arbeit leistet und z.B. die Kosten gering hält - eine Überwachung durch Aufsichtsbehörden wie bei KAGs, Banken oder Versicherungen gibt es nicht.

Was sind die Chancen? Bei geschlossenen Fonds/Beteiligungen sind wie bei jedem Unternehmen hohe Erträge möglich, die teilweise steuerlich begünstigt sind. Bei Schiffsfonds etwa müssen wegen der geringen Tonnagesteuer nur geringe Teile eines Gewinnes versteuert werden. Eine teilweise Fremdfinanzierung über Kredite kann die Rendite noch deutlich erhöhen („Hebeleffekt“).

Gerade aber hohe Fremdfinanzierung und hohe Kosten haben sich, gepaart mit nicht wie prognostiziert verlaufender Geschäftsentwicklung, in der Vergangenheit oft als Bumerang erwiesen. „Der Investor muss sich sehr genau mit den Eckdaten des Projekts auseinandersetzen, um Chancen und Risiken abwägen zu können“, sagt Uwe Lange. Das sind einige Kriterien:

  • Wie ist die Erfolgsbilanz des Fondsanbieters bislang?
  • Sind die Investitionsobjekte bekannt?
  • Gibt es seriöse Garantien etwa für die Fertigstellung?
  • Wie hoch ist die Fremdkapitalquote?
  • Gibt es einen Zweitmarkt oder Rückgaberechte?

„Am besten ist es, wenn ein Anleger sich unbeeinflusst von einem Verkäufer ein Bild des Projekts macht, indem er die Unterlagen ausführlich liest. Geschlossene Fonds/Beteiligungen lassen sich auch mit erheblicher Kostenersparnis über einen Discount-Vermittler erwerben“, sagt Uwe Lange. Das spart Geld und schützt davor, überredet zu werden.

Der Gesetzgeber plant, Anleger durch eine größere Regulierung bei geschlossenen Fonds besser zu schützen. Im Sommer 2013 soll die so genannte AIFM-Richtlinie umgesetzt werden, wonach jedes Emissionshaus künftig eine Zulassung der Finanzaufsicht benötigt. Die Verkaufsprospekte sollen ebenfalls stärker kontrolliert werden. Bislang prüft die Finanzaufsicht lediglich formal, ob die Prospekte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Künftig wird zudem geprüft, ob die Prospekte inhaltlich schlüssig und frei von Widersprüchen sind. Uwe Lange: „Dennoch bleibt es vor allem Aufgabe des Anlegers, sich gründlich zu informieren.“

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